Rechtsprechung
VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bewilligung; Trinkwasserversorgung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Eigentumsverletzung (verneint); Nachteile; Geringfügigkeit (bejaht); wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.968
Bewilligung; Trinkwasserversorgung; Beteiligtenfähigkeit GbR; eingerichteter und …
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Überdies müsse berücksichtigt werden, dass der Zufluss aus der ... zusätzlich durch eine geplante Grundwasserentnahme aus der Quelle durch die Wassergemeinschaft ... GbR (Rechtsstreit Au 3 K 10.968) beeinträchtigt werde.Dies gilt selbst dann, wenn man die Wasserentnahme aus der ...quelle und die ebenfalls mit Bescheid des Landratsamtes ... vom 25. Juni 2010 der Wassergemeinschaft ... gestattete Grundwasserentnahme aus der ... Quelle (Verfahren Au 3 K 10.968) in ihren Auswirkungen auf den Kläger und dessen Eigentum in ihrer Gesamtheit betrachtet.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Beigeladenen bereits mit Bescheid des Beklagten vom 24. März 2005 die vorzeitige und widerrufliche Zulassung zum Entnehmen bzw. Zutageleiten von bis zu 5 s/l und 157.680 m³/a Grundwasser aus der ...quelle für die öffentliche Trinkwasserversorgung bestandskräftig gestattet wurde und auch aus der ... Quelle bereits seit Juli 1987 konstant eine Grundwassermenge von 1 l/s und eine Jahresmenge von 31.500 m³/a entnommen wurde, gehen dem Kläger unter ungünstigsten Umständen mit den jetzt erfolgten Gestattungen vom 20. April 2010 bzw. 25. Juni 2010 (Grundwasserentnahme durch die Wassergemeinschaft ... GbR; Verfahren Au 3 K 10.968) weitere 12, 6 l/s für den Betrieb der Turbine an der ... verloren.
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Weiter bleibt festzuhalten, dass Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamtes selbst als der Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen in wasserrechtlichen Verfahren große Bedeutung zukommt (vgl. hierzu BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753 ff.). - BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Zur geschützten Substanz gehören sie nur dann, wenn sich der Betriebsinhaber darauf verlassen kann, dass sie auf Dauer erhalten bleiben und er auf Grund dieses schutzwürdigen Vertrauens zu bestimmten Investitionen oder sonstigen beträchtlichen Aufwendungen veranlasst worden ist (vgl. BGH vom 29.5.1967, NJW 1967, S. 1752 ff.).
- BGH, 24.11.1967 - V ZR 172/64
Werftanlage in Bundeswasserstraße
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Diese Einschränkung ist geboten und gerechtfertigt, weil das natürliche Angebot an Wasser nach Menge und Qualität für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und für die Erhaltung des Lebens überhaupt von entscheidender Bedeutung ist (BGH vom 24.11.1967, BGHZ 49, 68 ff.). - VG München, 04.05.2004 - M 1 SN 04.1496
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Sie beruhen auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und beruhen damit nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall (vgl. VG München, Beschluss vom 4.5.2004, Az. M 1 SN 04.1496; ). - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Der Gewerbetrieb ist also nur in seiner Substanz geschützt, wobei sich dieser Schutz auf alles bezieht, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens ausmacht (BVerfG vom 29.11.1961 BVerfGE 13, 225 ff.; BGH vom 28.1.1957, BGHZ 23, 157 ff.). - BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729
Der Gewerbetrieb ist also nur in seiner Substanz geschützt, wobei sich dieser Schutz auf alles bezieht, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens ausmacht (BVerfG vom 29.11.1961 BVerfGE 13, 225 ff.; BGH vom 28.1.1957, BGHZ 23, 157 ff.).
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.968
Bewilligung; Trinkwasserversorgung; Beteiligtenfähigkeit GbR; eingerichteter und …
Dies gilt selbst dann, wenn man die Wasserentnahme aus der ... Quelle und die bereits mit Bescheid des Landratsamtes ... vom 20. April 2010 dem Markt ... gestattete Grundwasserentnahme aus der ...quelle (Verfahren Au 3 K 10.729) in ihren Auswirkungen auf den Kläger und dessen Eigentum in ihrer Gesamtheit betrachtet.Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beigeladenen bereits mit Bescheid des Beklagten vom 2. Januar 2008 die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme bzw. dem Zutageleiten von bis zu 1 l/s und 31.500 m³/a Grundwasser aus der ... Quelle für die öffentliche Trinkwasserversorgung bestandskräftig gestattet wurde und auch aus der ...quelle bereits seit März 2005 konstant eine Grundwassermenge von 5 l/s und eine Jahresmenge von 157.680 m³/a entnommen wurde, gehen dem Kläger unter ungünstigsten Umständen mit den jetzt erfolgten Gestattungen vom 20. April 2010 (Grundwasserentnahme durch den Markt ..., Verfahren Au 3 K 10.729) bzw. 25. Juni 2010 weitere 12, 6 l/s für den Betrieb der Turbine an der ... verloren.